GSE PROTECT Logo
 
Navigation überspringen
  • Sicherheitsanalyse
  • Objektschutz
  • Werkschutz
  • Arbeitsschutz
  • Revierwachdienst
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz
  • Notrufzentrale
 
Navigation überspringen
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Unternehmen
  • FAQ
  • Links
  • Kontakt
  • Impressum
 
 

Fragen an GSE PROTECT

  • Welche Mitgliedschaften bestehen in Berufs- und ähnlichen Verbänden?
  • Wann wurde die Gewerbeerlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung erteilt?
  • Bei welcher Berufsgenossenschaft und unter welcher Mitgliedsnummer ist die Firma registriert?
  • Ist der einzelne Mitarbeiter vertraglich, gemäß § 5a BDSG, zur Geheimhaltung auch nach Beendigung des Vertrages verpflichtet?
  • Wie (Art und Dauer) wird eine Objekteinweisung bei Auftragsannahme vorgenommen?
  • Ist eine Zertifizierung nach ISO-Norm angestrebt bzw. liegt eine solche vor?
  • Können auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Verwaltungsberufsgenossenschaft und der Krankenkassen vorgelegt werden?
  • Besitzt das Bewachungsunternehmen die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?
  • Können Sie ein betriebseigenes Fortbildungskonzept vorlegen? Wo findet die Aus- und Fortbildung Ihrer Mitarbeiter statt?
  • Weiterbildung: Welche Möglichkeiten haben Ihre Mitarbeiter zur persönlichen Weiterbildung?

GSE•PROTECT - Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz mbH
Gerlachstraße 14, 14480 Potsdam, Fon: 0331.649 99 26, Fax: 0331.649 99 31 Mail: info@gse-protect.de, Internet: www.gse-protect.de
Sicherheitsanalyse • Objektschutz • Werkschutz • Arbeitsschutz • Revierwachdienst • Personenschutz • Veranstaltungsschutz • Notrufzentrale