Können auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Verwaltungsberufsgenossenschaft und der Krankenkassen vorgelegt werden?
Selbstverständlich können von GSE PROTECT auf Verlangen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Verwaltungsberufsgenossenschaft und der Krankenkassen vorgelegt werden.