Besitzt das Bewachungsunternehmen die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?
GSE PROTECT besitzt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG seit dem 29. Mai 1999.
Erteiler der Erlaubnis: Präsident des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg.