Besitzt das Bewachungsunternehmen die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?

GSE PROTECT besitzt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG seit dem 29. Mai 1999.

Erteiler der Erlaubnis: Präsident des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg.

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